יג למעוטי מאי אילימא למעוטי יין מגתו והא תאני ר' חייא יין מגתו לא יביא ואם הביא כשר וכיון דאם הביא כשר אנן אפילו לכתחלה נמי
13 Was schließt dies aus: wollte man sagen, dies schließe Wein aus der Kelter aus, so lehrte ja R. Ḥija, man dürfe Wein aus der Kelter [zur Libation] nicht darbringen, jedoch sei es gültig, wenn man solchen dargebracht hat; und da es gültig ist, wenn man ihn dargebracht hat, so dürfen wir ihn ja auch von vornherein verwenden.