Bava Batra 193

Kapitel 193

א המתמד ונתן מים במדה ומצא כדי מדתו פטור ור' יהודה מחייב עד כאן לא פליגי אלא בכדי מדתו אבל ביותר מכדי מדתו לא פליגי
1 wer beim Bereiten von Lauerwein ein Maß Wasser aufgießt und dasselbe Maß findet, sei frei und nach R. Jehuda verpflichtet. Sie streiten nur über den Fall, wenn er dasselbe Maß [findet], nicht aber über den Fall, wenn mehr!? –
ב הוא הדין דאפילו ביותר מכדי מדתו פליגי והאי דקא מיפלגי בכדי מדתו להודיעך כחו דר' יהודה
2 Sie streiten auch über den Fall, wenn mehr, nur lehrt er den Streit über den Fall, wenn dasselbe Maß, um die weitgehendere Ansicht R. Jehudas hervorzuheben.
ג בעא מיניה רב נחמן בר יצחק מרב חייא בר אבין שמרים שיש בהן טעם יין מהו אמר ליה מי סברת חמרא הוא קיוהא בעלמא הוא
3 R. Naḥman b. Jiçḥaq fragte R. Ḥija b. Abin: Wie verhält es sich bei Hefe, die den Geschmack van Wein hat? Dieser erwiderte: Du glaubst wohl, es sei Wein, es ist nichts weiter als ein Alkohol.
ד ת"ר שמרים של תרומה ראשון ושני אסור ושלישי מותר רבי מאיר אומר אף שלישי בנותן טעם
4 Die Rabbanan lehrten: Ist es Hefe von Hebe, so ist der erste und der zweite [Aufguß] verboten und der dritte erlaubt; R. Meír sagt, auch der dritte, wenn sie einen Geschmack verleiht. Ist sie vom Zehnten, so ist der erste [Aufguß] verboten, und der zweite erlaubt; R. Meír sagt, auch der zweite, wenn sie einen Geschmack verleiht.
ה ושל מעשר ראשון אסור שני מותר רבי מאיר אומר אף שני בנותן טעם ושל הקדש שלישי אסור ורביעי מותר ר"מ אומר אף רביעי בנותן טעם
5 Ist sie vom Heiligen, so ist der dritte [Aufguß] verboten und der vierte erlaubt; R. Meír sagt, auch der vierte, wenn sie einen Geschmack verleiht.
ו ורמינהי של הקדש לעולם אסור ושל מעשר לעולם מותר קשיא הקדש אהקדש קשיא מעשר אמעשר
6 Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Ist sie vom Heiligen, so ist sie immer verboten, und ist sie vom Zehnten, so ist sie immer erlaubt. Somit besteht ja ein Widerspruch sowohl hinsichtlich des Heiligen als auch hinsichtlich des Zehnten!? –
ז הקדש אהקדש לא קשיא כאן בקדושת הגוף כאן בקדושת דמים מעשר אמעשר נמי לא קשיא כאן במעשר ודאי כאן במעשר דמאי
7 Hinsichtlich des Heiligen ist dies kein Widerspruch, denn eines gilt von der Heiligkeit der Sache und eines gilt von der Heiligkeit des Betrages. Hinsichtlich des Zehnten besteht ebenfalls kein Widerspruch, denn eines gilt vom Zehnten von Gewissem und eines gilt vom Zehnten von Demaj.
ח א"ר יוחנן משום ר"ש בן יהוצדק כדרך שאמרו לענין איסורן כך אמרו לענין הכשירן
8 R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq: Wie sie dies hinsichtlich des Verbotes gesagt haben, so sagten sie es auch hinsichtlich der Geeignetmachung. –
ט הכשירן דמאי אי דמיא אכשורי מכשרי אי דחמרא אכשורי מכשרי לא צריכא שתמדו במי גשמים
9 Durch welche Geeignetmachung: gilt [der Aufguß] als Wasser, so macht er geeignet, und gilt er als Wein, so macht er geeignet!? – In dem Falle, wenn er aus Regenwasser besteht. –
י וכיון דקא שקיל ורמי להו למנא אחשבינהו לא צריכא שנתמד מאליו
10 Sobald er es in das Gefäß gießt, ist es ihm ja erwünscht!? – In dem Falle, wenn es von selber bereitet worden ist. –
יא וכיון דקא נגיד קמא קמא אחשבינהו אמר רב פפא בפרה ששותה ראשון ראשון:
11 Aber sobald er die ersteren abgegossen hat, ist es ihm ja erwünscht!? R. Papa erwiderte: Wenn eine Kuh die ersteren ausgetrunken hat.
יב אמר רב זוטרא בר טוביה אמר רב אין אומרים קידוש היום אלא על היין הראוי לינסך על גבי המזבח
12 R. Zuṭra b. Ṭobija sagte im Namen Rabhs: Man spreche den Weihsegen des Tages nur über einen Wein, der zur Libation für den Altar geeignet ist. –
יג למעוטי מאי אילימא למעוטי יין מגתו והא תאני ר' חייא יין מגתו לא יביא ואם הביא כשר וכיון דאם הביא כשר אנן אפילו לכתחלה נמי
13 Was schließt dies aus: wollte man sagen, dies schließe Wein aus der Kelter aus, so lehrte ja R. Ḥija, man dürfe Wein aus der Kelter [zur Libation] nicht darbringen, jedoch sei es gültig, wenn man solchen dargebracht hat; und da es gültig ist, wenn man ihn dargebracht hat, so dürfen wir ihn ja auch von vornherein verwenden.